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Bausprechtag

Was ist der Bausprechtag?

Der Bausprechtag findet jeden dritten Dienstag von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr statt.
Er dient zur umfassenden Beratung von Bauvorhaben in der Gemeinde. Am Bausprechtag nimmt der Bürgermeister und ein Sachverständiger der Tullnerfelder Verwaltungsgemeinschaft teil, um alle baufachlichen Fragen zu beantworten.

Wir bitten um telefonische Voranmeldung, falls Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen!


Bausprechtag 2025

Termine

Uhrzeit

28. Jänner

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

18. Februar

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

11. März

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

01. April

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

22. April

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

13. Mai

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

03. Juni

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

24. Juni

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

15. Juli

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

05. August

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

26. August

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

16. September

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

07. Oktober

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

28. Oktober

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

18. November

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

09. Dezember

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr


Tullnerfelder Verwaltungsgemeinschaft TF-VG

Die Gemeinde Perschling wurde 2023 in die Tullnerfelder Verwaltungsgemeinschaft aufgenommen.

Die TF-VG wurde 2016 von den Gemeinden Absdorf, Atzenbrugg, Königsbrunn, Michelhausen, Sitzenberg-Reidling und Würmla durch Beschluss einer gemeinsamen Satzung gegründet und ist seit 01.01.2017 in Betrieb.

Die Gemeinde dient weiterhin als Schnittstelle für die Entgegennahme von Anträgen, Anfragen, Einreichungen, sowie den Austausch zwischen TF-VG und der Baubehörde.

Die TF-VG ist lediglich als Hilfsorgan tätigt und betreut Aufgaben wie:

  • Abwicklung gesamter Agenden des Baurechts der NÖ Bauordnung 2014

  • Vorschreibung der Abgaben und Gebühren nach dem NÖ Kanalgesetz und NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz im Namen der jeweiligen Behörde. (ausgenommen Genossenschaften)

  • Betreuung der Aktenführung bis zur Erstellung eines Bescheids

Die Tullnerfelder Verwaltungsgemeinschaft handelt im Namen der Baubehörde und hat die Aufgabe für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Unter gesetzliche Regelung fallen die NÖ Bauordnung 2014, das NÖ Raumordnungsgesetz 2014 und die Vorlagen der NÖ Landesgesetzgebung im Falle eines baupolizeilichen Missstandes.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.noe.gv.at/noe/Bauen-Neubau/NOe_Bauordnung.html