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Verordnung

  • Friedhofsgebührenordnung
  • Friedhofsordnung
  • Der Gemeinderat der Gemeinde Perschling hat am 15. Jänner 2026 folgende Änderungen beschlossen. Die Kanalabgabeverordnung beträgt 6 Euro. Gebühren für die öffentliche Kanalnutzung werden nach festgelegten Sätzen berechnet. Die Verordnung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft. Unterzeichnet vom Bürgermeister Daniel Weis am 16. Jänner 2026.
    Kanalabgabenordnung Teil. 2
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    Kanalabgabenordnung.
  • Verordnung ueber die Erhebung einer Gebrauchsabgabe
  • Verordnung zur Rattenbekämpfung
  • Der Gemeinderat von Perschling hat beschlossen, die Hundesteuer zu erhöhen, ab dem 1. Januar 2026. Hundebesitzer zahlen jährlich 6,54 Euro pro Hund, 150 Euro für Hunde mit erhöhtem Risiko und 40 Euro für alle anderen Hunde. Besitzer können einen Monat der Steuer innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb eines Hundes abziehen.
    Verordnung ü.d. Erhebung Hundeabgabe
  • Der Gemeinderat der Gemeinde Perschling hat in seiner Sitzung am 31. März 2025 beschlossen, den Einheitssatz für die Berechnung der Auflösung und der Vorauszahlung auf die Auflösungszulage festzulegen. EUR 600,- ist festgelegt.
    Verordung Aufschließungsabgaben 01.05.2025
  • Der Gemeinderat der Gemeinde Perschling hat in seiner Sitzung am 06.11.2025, TOP 9, folgende Wasserabgabeordnung nach dem NO Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 für die öffentliche Gemeindewasserleitung der Gemeinde Perschling beschlossen: Wasserabgabe- und Wassergebühren werden erhoben.
    Wasserabgabenordnung
  • Der Gemeinderat der Gemeinde Perschling hat in seiner Sitzung am 15. Jänner 2026 folgende Änderung der Wasserabgabeverordnung nach dem NO Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 beschlossen. Die Bereitstellungsgebühr wird mit €40,00 pro m³/h festgesetzt. Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit der Bereitstellungsgebühr. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr: Berechnungsperioden und Gebühren sind detailliert aufgeführt.
    Wasserabgabenordnung Teil 2
  • Eine Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Perschling vom 06. November 2025 aufgrund des § 8 Abs. 1 des NO Wasserleitungsanschlussgesetzes 1978, LGBl.6951 i.d.g.F., umfasst den gesamten Versorgungsbereich der Wasserversorgungsgemeinde Perschling. Die Bekanntmachung beinhaltet die gesamte Gemeinde Perschling, Obermoos, Haselbach, Gunersdorf, Perschling und Weißenkirchen. Darüber hinaus das gesamte Betriebsgebiet des Gewerbeparks Perschling (gem. aktuellem Flächenwidmungsplan in der KG Perschling und der KG Wieselbruck).
    Wasserleitungsordnung.

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    • Hauptstraße 21, 3142 Perschling, AUT
    • gemeinde@perschling.gv.at
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